Lorenz Maximilian Rasch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Gesundheits- und Medizinrecht

Rechtsanwalt Lorenz Maximilian Rasch berät Leistungserbringer und Unternehmen des Gesundheitswesens in allen Fragen des Gesundheits- und Medizinrechts.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung komplexer regulatorischer und wirtschaftlicher Fragestellungen im Gesundheitswesen. Hierzu gehören insbesondere die Beratung von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken, Pharmaunternehmen, Medizinprodukteunternehmen und weiteren Unternehmen der Gesundheitsbranche.

Beratungsschwerpunkte

  • Gesundheits- und Medizinrecht
  • Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
  • Healthcare Compliance und regulatorische Fragestellungen
  • Vertragsgestaltung und Kooperationen im Gesundheitswesen
  • Digitalisierung des Gesundheitswesens und IT-Recht an der Schnittstelle zu gesundheitsrechtlichen Fragestellungen

Regulierte Gesundheitsmärkte und Digitalisierung

Die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens führt dazu, dass rechtliche Fragestellungen heute häufig nur durch eine Verbindung von Gesundheitsrecht, Datenschutz und IT-Recht umfassend bewertet werden können.

Rechtsanwalt Rasch verbindet seine gesundheitsrechtliche Spezialisierung mit langjähriger Erfahrung in der rechtlichen Begleitung digitaler Transformations- und Technologieprojekte. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung und Verhandlung komplexer IT-Verträge sowie die rechtliche Begleitung digitaler Geschäftsprozesse im Gesundheitswesen.

Berufliche Erfahrung

Vor seiner erneuten Fokussierung auf die anwaltliche Beratung war Rechtsanwalt Rasch über viele Jahre in leitenden Rechtsfunktionen international tätiger Pharma-, Biotechnologie- und Medizinprodukteunternehmen tätig.

Die dort gewonnene Erfahrung umfasst neben dem Gesundheits-, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht insbesondere Healthcare Compliance, komplexe Vertrags- und Kooperationsstrukturen sowie die rechtliche Begleitung von Digitalisierungs- und Transformationsprojekten.

Diese Verbindung aus anwaltlicher Spezialisierung und unternehmerischer Erfahrung ermöglicht eine Beratung, die rechtliche Anforderungen mit den praktischen Herausforderungen moderner Gesundheitsunternehmen verbindet.

Qualifikationen

  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Zusatzqualifikation Pharmarecht, Forschungsstelle für Pharmarecht der Philipps-Universität Marburg
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 2007

Mitgliedschaften

  • Förderkreis der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg e.V.
  • Wiesbadener Arbeitskreis für Arzt- und Kassenarztrecht
  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.