Gesundheits- und Medizinrecht
Das Gesundheitswesen ist durch eine hohe Regulierungsdichte und das komplexe Zusammenspiel von Sozialrecht, Berufsrecht, Zivilrecht und öffentlichem Recht geprägt. Wir beraten Leistungserbringer und Einrichtungen des Gesundheitswesens bei rechtlichen, regulatorischen und strategischen Fragestellungen und begleiten sie bei der Gestaltung ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Tätigkeit.
Unsere Beratung richtet sich insbesondere an Ärzte, Zahnärzte, medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Apotheken und andere Leistungserbringer des Gesundheitswesens.
Ärzte, MVZ und andere Leistungserbringer
Wir beraten bei der Aufnahme, Gestaltung und Weiterentwicklung der ärztlichen und sonstigen heilberuflichen Tätigkeit. Dabei berücksichtigen wir neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch die wirtschaftlichen und organisatorischen Auswirkungen der jeweiligen Gestaltung.
Zu unseren Beratungsfeldern gehören insbesondere:
- Zulassungs- und Vertragsarztrecht
- ärztliches und heilberufliches Berufsrecht
- Gründung, Erwerb und Veräußerung von Praxen und medizinischen Versorgungszentren
- Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften
- Anstellung und Zusammenarbeit von Ärzten und anderen Leistungserbringern
- Vergütungs- und Abrechnungsfragen
- Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Disziplinar- und berufsrechtliche Verfahren
Kooperationen und Vertragsgestaltung
Die Zusammenarbeit verschiedener Leistungserbringer und Unternehmen im Gesundheitswesen eröffnet vielfältige Möglichkeiten, unterliegt jedoch besonderen berufs-, sozial-, wettbewerbs- und strafrechtlichen Anforderungen.
Wir beraten bei der Entwicklung und rechtlichen Gestaltung von Kooperationsmodellen und Verträgen im Gesundheitswesen. Hierzu gehören insbesondere Verträge zwischen Leistungserbringern, Kooperationen mit Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit Unternehmen der Gesundheitsindustrie.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der frühzeitigen Identifikation regulatorischer und Compliance-relevanter Risiken und ihrer Berücksichtigung bei der Gestaltung tragfähiger Kooperations- und Vertragsstrukturen.
Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen
Wir beraten Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens bei rechtlichen Fragestellungen ihrer medizinischen und wirtschaftlichen Tätigkeit sowie bei der Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten und anderen Leistungserbringern.
Die Beratung umfasst insbesondere Kooperations- und Vertragsstrukturen, Fragen der Leistungserbringung und Vergütung sowie regulatorische und organisatorische Veränderungen.
Berufsrecht und Regulierung
Leistungserbringer im Gesundheitswesen bewegen sich in einem eng regulierten Umfeld. Berufsrechtliche, sozialrechtliche und regulatorische Anforderungen greifen dabei häufig ineinander.
Wir beraten bei der rechtlichen Bewertung neuer Versorgungs- und Geschäftsmodelle, bei Fragen der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Akteuren des Gesundheitswesens sowie im Umgang mit Behörden, Kammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Institutionen des Gesundheitswesens.
Verfahren und Streitigkeiten
Neben der gestaltenden und strategischen Beratung vertreten wir unsere Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie gegenüber Behörden, Körperschaften und sonstigen Institutionen des Gesundheitswesens.
Dabei liegt unser Augenmerk nicht allein auf der rechtlichen Durchsetzung einzelner Positionen, sondern auch auf den wirtschaftlichen und strategischen Auswirkungen eines Verfahrens für die weitere Tätigkeit unserer Mandanten.
