Die Digitalisierung verändert die Strukturen und Geschäftsprozesse des Gesundheitswesens grundlegend. Medizinische Versorgung, Forschung, Produktion und Vertrieb sind zunehmend von komplexen IT-Systemen, digitalen Plattformen und datenbasierten Prozessen abhängig. Damit lassen sich gesundheitsrechtliche und regulatorische Fragestellungen häufig nicht mehr sinnvoll von den zugrunde liegenden technologischen Strukturen trennen.

Wir beraten Leistungserbringer und Unternehmen der Gesundheits- und Life-Sciences-Branche bei rechtlichen Fragestellungen der Digitalisierung und verbinden dabei unsere gesundheitsrechtliche Spezialisierung mit langjähriger Erfahrung im IT-Recht und in der Begleitung komplexer Transformationsprojekte.

Digital Health und digitale Geschäftsmodelle

Neue digitale Versorgungsangebote und Geschäftsmodelle müssen in bestehende gesundheitsrechtliche und regulatorische Strukturen eingeordnet werden. Wir unterstützen bei der rechtlichen Konzeption und Umsetzung digitaler Projekte und berücksichtigen dabei die unterschiedlichen Anforderungen aus Gesundheits-, IT- und Datenschutzrecht.

Dies betrifft insbesondere digitale Lösungen für Leistungserbringer und Gesundheitsunternehmen, die Digitalisierung von Versorgungs- und Geschäftsprozessen sowie neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Technologieunternehmen.

IT-Verträge und Technologieprojekte

Die erfolgreiche Umsetzung von Digitalisierungsprojekten erfordert belastbare vertragliche Strukturen. Wir beraten bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von IT- und technologiebezogenen Verträgen mit besonderem Bezug zum Gesundheitswesen und zu regulierten Life-Sciences-Unternehmen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Software- und Software-as-a-Service-Verträge (SaaS)
  • Cloud- und Infrastructure-as-a-Service-Lösungen (IaaS)
  • IT-Projekt- und Implementierungsverträge
  • Lizenz-, Wartungs- und Supportvereinbarungen
  • Verträge über digitale Plattformen und Dienstleistungen
  • komplexe Beschaffungs- und Transformationsprojekte

Daten, Datenschutz und regulatorische Anforderungen

Daten bilden die Grundlage zahlreicher digitaler Prozesse im Gesundheitswesen. Ihre Nutzung unterliegt zugleich besonderen datenschutzrechtlichen, gesundheitsrechtlichen und regulatorischen Anforderungen.

Wir berücksichtigen diese Anforderungen bereits bei der rechtlichen Gestaltung digitaler Prozesse und Vertragsstrukturen und unterstützen bei der Einordnung von Verantwortlichkeiten, Datenflüssen und der Zusammenarbeit verschiedener Beteiligter.

Digitale Transformation in Gesundheitsunternehmen

Digitalisierung erschöpft sich nicht in der Einführung einzelner Softwarelösungen. Insbesondere in größeren Gesundheits- und Life-Sciences-Unternehmen sind Technologieprojekte regelmäßig Teil umfassender organisatorischer und geschäftlicher Transformationsprozesse.

Wir begleiten solche Projekte aus rechtlicher Sicht und unterstützen insbesondere bei der Strukturierung komplexer Vertragsbeziehungen, der Verteilung von Verantwortlichkeiten und Risiken sowie der Einbindung regulatorischer Anforderungen in die Projektgestaltung.

Gesundheitsrecht und Technologie aus einer Hand

Unsere besondere Erfahrung liegt an der Schnittstelle von Gesundheitsrecht, Regulierung und Technologie. Dadurch können wir nicht nur einzelne IT-rechtliche Fragestellungen bearbeiten, sondern auch deren Bedeutung für das zugrunde liegende medizinische, regulatorische oder kommerzielle Geschäftsmodell berücksichtigen.

Gerade bei komplexen Digitalisierungsprojekten ermöglicht diese Verbindung eine ganzheitliche rechtliche Beratung, ohne die Besonderheiten des regulierten Gesundheitsmarktes aus dem Blick zu verlieren.